§ 5.5 Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden.
§ 5.6 Außerhalb des im § 5.5. festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich:
- bis 1 Monat vor dem Ankunftstag 40 % vom gesamten Arrangementpreis;
- bis 1 Woche vor dem Ankunftstag 70 % vom gesamten Arrangementpreis;
- in der letzten Woche vor dem Ankunftstag 90 % vom gesamten Arrangementpreis
Gastgeberin
Möchten Sie einen Urlaub in Reith im Alpbachtal verbringen und unseren Service genießen? Senden Sie uns Ihre unverbindliche Anfrage inklusive Wunschtermin. Wir erstellen Ihnen gern ein passendes Angebot.
Kontaktieren Sie uns unter: +43 5337 62166 oder per Mail: