Allgemeine Geschäftsbedingungen

Wir empfehlen den Abschluss einer Reiseversicherung und einer Reiserücktrittsversicherung. Bitte nehmen Sie im Fall von einer nötigen Stornierung umgehend mit uns Kontakt auf. Wir werden uns bemühen, eine bestmögliche Lösung zu finden. Bei der Bemessung der Stornogebühren und bei sämtlichen weiteren Rechten und Pflichten im Zusammenhang mit einem abgeschlossenen Beherbergungsvertrag (Buchung der Unterkunft) orientieren wir uns an den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Hotelerie (AGBH 2006).

http://www.hotelverband.at/down/AGBH_061115.pdf

Rücktritt durch den Vertragspartner – Stornogebühr

§ 5.5 Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Beherbergungsvertrag ohne Entrichtung einer Stornogebühr durch einseitige Erklärung durch den Vertragspartner aufgelöst werden.

§ 5.6 Außerhalb des im § 5.5. festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Vertragspartners nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich:

- bis 1 Monat vor dem Ankunftstag 40 % vom gesamten Arrangementpreis;

- bis 1 Woche vor dem Ankunftstag 70 % vom gesamten Arrangementpreis;

- in der letzten Woche vor dem Ankunftstag 90 % vom gesamten Arrangementpreis

Gabi Hechenblaikner

Gastgeberin

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